Cybersolutions & Legal V.O.F.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?


Die NIS-2-Richtlinie ist eine EU-weite Vorschrift zur Verbesserung der Cybersicherheit in Unternehmen und Organisationen. Ziel ist es, die digitale Resilienz kritischer Infrastrukturen und wichtiger Wirtschaftsbereiche zu stärken – z. B. Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Dienste oder öffentliche Verwaltung. Betroffene Unternehmen müssen künftig strengere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, Vorfälle melden und höhere Anforderungen an ihre IT- und Lieferketten-Sicherheit erfüllen. Die NIS-2 muss bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden – und betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten.


Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?


Die NIS-2-Richtlinie betrifft mehr Unternehmen als je zuvor – und zwar nicht nur Betreiber „kritischer Infrastrukturen“. Stattdessen richtet sie sich an zwei Hauptkategorien:

Wichtige Einrichtungen ("Important Entities")

  • Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro
und

  • Tätig in relevanten Sektoren, z. B.: Herstellung von kritischen Produkten (z. B. Medizintechnik, Chemie), Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -vertrieb, Digitale Dienste (z. B. Cloud, Online-Marktplätze, Rechenzentren)

Besonders wichtige Einrichtungen ("Essential Entities")

  • Unternehmen aus besonders sensiblen Bereichen, z. B.: Energie (Strom, Gas, Öl), Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäuser), Wasserversorgung, Finanz- und Versicherungswesen, Digitale Infrastruktur (z. B. Internetknoten, DNS-Anbieter), Öffentliche Verwaltung

Prüfen Sie jetzt ob ihr Unternhemen betroffen ist:

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